Lieferung, Ausübung und Kapitalmaßnahmen

Delivery, Exercise and Corporate Actions

RICHTLINIEN UND ANWEISUNGEN

Lieferung, Ausübung und Kapitalmaßnahmen

Ausübung von Optionen


Die Ausübung einer Option bedeutet, dass der Stillhalter der Option Gebrauch von seinem Recht macht, das zugrundeliegende Wertpapier zu kaufen (Call-Option) bzw. zu verkaufen (Put-Option). Optionen werden über das Optionsausübungsfenster ausgeübt, das Sie in der Trading-Plattform unter dem Menüpunkt „Handel“ finden.

Bitte beachten Sie: Sowohl die Ausübung als auch das Verfallenlassen einer Option ist unwiderruflich.

Um Lieferungen verfallender Optionen und Futures-Optionen zu vermeiden, müssen Sie Ihre Positionen vor Handelsschluss des letzten Handelstags verlängern (rollen) oder schließen.

Anfragen zum Ausüben und Verfallenlassen einer Option können (unabhängig davon, ob sie über das Optionsausübungsfenster eingehen oder per Ticket über das Mitteilungscenter der Kontoverwaltung übermittelt werden1) folgendermaßen eingereicht werden:


Bei Aktienoptionen an den folgenden Handelsplätzen: Ausübungsanfragen müssen spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt beim Broker eingehen:
Nordamerika US-Optionsbörsen 17:25 Uhr (EST)
Montreal Exchange 16:30 Uhr (EST)
Europa Euronext 17:50 Uhr (MEZ)
Eurex (Deutschland und Schweiz) 17:50 Uhr (MEZ)
IDEM 17:50 Uhr (MEZ)
LIFFE 17:50 Uhr (MEZ)
MEFF 17:50 Uhr (MEZ)
Schweden 17:50 Uhr (MEZ)
Asien/Pazifik Australien 16:25 Uhr (Australische Zeit/NSW)
Japan 15:30 Uhr (JST)
(reichen Sie ein Ticket ein bzw. rufen Sie den Kundendienst an)

Hinweise:

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für bestimmte Produkte (z. B. OEX) frühere Fristen gelten. Diese sind abhängig von den Bestimmungen der jeweiligen Börse, an der das Produkt notiert ist. Ausübungsanfragen für diese Produkte sollten frühzeitig vor der Frist der Börse eingereicht werden, um sicherzustellen, dass der Broker die Börse rechtzeitig benachrichtigen kann.



Bei Futures-Optionen an folgenden Handelsplätzen: Vorzeitige Ausübung
Ausübungsanfragen müssen spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt beim Broker eingehen:
Nordamerika NYMEX K. A. 15:30 Uhr (EST)
Nordamerika GLOBEX/ECBOT K. A. 16:30 Uhr (EST)
Japan TSEJ Ja 15:30 Uhr (JST)
(reichen Sie ein Ticket ein bzw. rufen Sie den Kundendienst an)


Ausübung bei Verfall und Hinweis zu Aktivitäten

Der Broker unterstützt keine Optionsausübungen, Zuteilungen, Lieferungen oder anderweitigen Abwicklungsverfahren, die nach Einschätzung des Brokers zu unangemessenen Risiken oder betrieblichen Risiken/Schwierigkeiten führen würden. Zum Schutz vor solchen Szenarien im Vorfeld eines Verfallstags simuliert der Broker die Auswirkungen des Verfalls unter Annahme plausibler Kursszenarien und bewertet das Risikopotenzial jedes Kontos nach der Abwicklung. Wird in einem Depot auf Grundlage der voraussichtlichen Auswirkungen der Abwicklung eine Verletzung der vom Broker festgelegten Margin-Anforderungen festgestellt, so kann der Broker eine Reihe von Schutzmaßnahmen für dieses Konto ergreifen, wie zum Beispiel: Liquidieren fällig werdender Positionen am letzten Handelstag, Verfallenlassen (Nichtausübung) im Geld liegender Long-Optionspositionen, unmittelbares Liquidieren von Basiswertpositionen mit Lieferung an/nach dem letzten Handelstag der Option, Liquidieren von Positionen in dem Umfang, wie es zum Beheben des Margindefizits nach dem Verfallstermin erforderlich ist, und Beschränken der Handelstätigkeiten des Kontos auf Transaktionen, die zum Schließen von Positionen dienen.

Falls Sie einen Call-Spread (Long- und Short-Calls für den gleichen Basiswert) vor einem Ex-Tag des Basiswerts halten und falls Sie weder den Spread liquidiert noch den/die Long-Call(s) ausgeübt haben, behält sich IB das Recht vor: i) einen, mehrere oder alle Long-Call(s) auszuüben, und/oder ii) die Spreads ganz oder teilweise zu liquidieren (d. h. zu schließen) – wenn IB nach eigenem freiem Ermessen zu der Einschätzung kommt, dass: a) eine Zuteilung des/der Short-Calls wahrscheinlich ist und b) Ihr Konto grundsätzlich nicht über genügend Kapital verfügen würde, um die Verpflichtung zur Zahlung der Dividende oder die Margin-Anforderungen zu erfüllen. Falls IB den/die Long-Call(s) in diesem Szenario ausführt und Sie dem/den Short-Call(s) nicht zugeteilt werden, können Sie Verluste verzeichnen. Falls IB Ihre Spread-Position ganz oder teilweise liquidiert, können ebenfalls Verluste entstehen oder das Ergebnis Ihrer Anlage könnte nicht Ihrem Ziel entsprechen. Um einem solchen Szenario vorzubeugen, sollten Sie Ihr Optionsportfolio und Ihr Kontokapital vor Ex-Tagen von Basiswerten genau prüfen und Ihr Konto entsprechend verwalten und Ihre Risiken ggf. mindern.

Weitere Einzelheiten und Beispiele zu Lieferungsbeschränkungen finden Sie hier.



Anweisungen zur Optionsausübungen bei Verfall

Im Optionsausübungsfenster können Sie entweder (i) eine Option vor dem Verfallstag ausüben oder (ii) der entsprechenden Clearingstelle „gegenteilige Absichten“ (Contrary Intentions) zu den gehaltenen Optionen mitteilen, z. B. der Options Clearing Corporation (OCC) bei Optionen, die von US-amerikanischen Börsen stammen. Das Optionsausübungsfenster ist außerdem zu verwenden, wenn Sie die Clearingstelle anweisen möchten, entgegen ihrer üblichen Verfahrensweise eine Option an einem Verfallstermin (z. B. „Expiration Friday“ bei US-amerikanischen Optionen) auszuüben. Wenn Sie Ihre Optionen nicht manuell über das TWS-Optionsausübungsfenster anpassen, folgen die Clearingstellen automatisch den folgenden Verfahrensweisen:



OCC (USA)
Bei Optionen, die an US-Optionsbörsen gehandelt und durch die Options Clearing Corporation (OCC) abgewickelt werden:
  • Aktienoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um 0,01 USD oder mehr im Geld liegen, werden automatisch durch die OCC ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.
  • Indexoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um 0,01 USD oder mehr im Geld liegen, werden automatisch durch die OCC ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.

Sie müssen dem Broker „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie

  • die Ausübung einer Aktien- oder Indexoption, die um 0,01 USD oder mehr im Geld liegt, vermeiden möchten;
  • eine Aktien- oder Indexoption ausüben möchten, die um weniger als 0,01 USD im Geld liegt;
  • eine Aktien- oder Indexoption ausüben möchten, die aus dem Geld liegt;


CDCC (Kanada)
Bei Optionen, die an kanadischen Börsen gehandelt und über die Canadian Derivatives Clearing Corporation (CDCC) abgewickelt werden:
  • Aktienoptionen, die im aktuellen Monat verfallenen und um 0,01 CAD oder mehr im Geld liegen, werden automatisch durch die CDCC ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Kunden/die Kundin erforderlich ist.
  • Indexoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und im Geld liegen (unabhängig davon, um welchen Betrag), werden automatisch durch die CDCC ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Kunden/die Kundin erforderlich ist.

Sie müssen der CDCC „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie

  • eine Aktienoption ausüben möchten, die um weniger als 0,01 CAD im Geld liegt;
  • eine Aktien- oder Indexoption ausüben möchten, die aus dem Geld liegt;
  • die CDCC darüber benachrichtigen, dass Sie eine Aktienoption, die um 0,01 CAD oder mehr im Geld liegt, nicht ausüben möchten.


ECC (Deutschland, Schweiz)
Bei Aktienoptionen, die an der Eurex gehandelt und über die Eurex Clearing AG (ECC) abgewickelt werden:
  • Aktienoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um mehr als 10 Basispunkte im Geld liegen, werden automatisch durch die ECC ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.
  • Indexoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um mehr als 0,01 im Geld liegen, werden automatisch durch die ECC ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.

Sie müssen der ECC „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie

  • eine Aktienoption ausüben möchten, die um 10 Basispunkte oder weniger im Geld liegt;
  • eine Aktien- oder Indexoption ausüben möchten, die aus dem Geld liegt;


LCH (Großbritannien)
Bei Aktienoptionen, die an der Liffe gehandelt und über das London Clearing House (LCH) abgewickelt werden:
  • Aktienoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um mehr als 1 Pence im Geld liegen, werden automatisch durch das LCH ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.
  • Indexoptionen, die im aktuellen Monat fällig werden und um mehr als 1 Pence im Geld liegen, werden automatisch durch das LCH ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.

Sie müssen dem LCH „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie

  • eine Aktienoption ausüben möchten, die um 1 Pence oder weniger im Geld liegt;
  • eine Aktien- oder Indexoption ausüben möchten, die aus dem Geld liegt;


CNET (Belgien, Frankreich,Deutschland, Niederlande)
Bei Aktienoptionen, die an der Euronext gehandelt und über Clearnet SA (CNET) abgewickelt werden:
  • Aktienoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um mehr als 0,01 im Geld liegen, werden automatisch von CNET ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker oder dessen Kundin/Kunden erforderlich ist.
  • Indexoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um mehr als 0,01 im Geld liegen, werden automatisch von CNET ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker oder dessen Kundin/Kunden erforderlich ist.


SEOCH (Hongkong)
Bei Aktienoptionen, die an der SEHK gehandelt und über das SEHK Options Clearing House (SEOCH) abgewickelt werden:
  • Aktienoptionen, die im aktuellen Monat verfallen und um 1,5 % oder mehr im Geld liegen, werden automatisch durch das SEOCH ausgeübt, ohne dass eine ausdrückliche Anweisung durch den Broker erforderlich ist.

Sie müssen dem SEOCH „gegenteilige Absichten“ über das Optionsausübungsfenster explizit mitteilen, wenn Sie

  • eine Aktienoption ausüben möchten, die um weniger als 1,5 % im Geld liegt;
  • eine Aktienoption ausüben möchten, die aus dem Geld liegt.
Offenlegungen
  • „Gegenteilige Absichten“ (Contrary Intentions) werden nach bestem Vermögen bearbeitet.
  1. Falls eine Optionsausübung nicht über die Trading-Plattform übermittelt werden kann, sollte eine Optionsausübungsanfrage mit allen relevanten Informationen (einschließlich Optionssymbol, Depotnummer und exakter Menge) über das Kontoverwaltungsfenster als Ticket erstellt werden. Klicken Sie im Kontoverwaltungsfenster auf „Anfrage-/Problemticket“. Sie sollten in der Betreffzeile des Tickets das Stichwort „Anfrage auf Optionsausübung“ angeben. Bitte geben Sie eine Kontaktnummer an und erläutern Sie in Ihrem Ticket eindeutig, weshalb Sie das Optionsausübungsfenster nicht verwenden konnten.