Beratungsgebühren

Übersicht

Berater/-innen1 können erbrachte Dienstleistungen mittels dreier Methoden in Rechnung stellen: per automatischer Rechnungsstellung, elektronischer Rechnung oder Direktabrechnung. Die Beratungsgebühren werden bei der Eröffnung des Kundenkontos festgelegt. Über die Kontoverwaltung können Sie die Gebühren jedoch jederzeit anpassen. Falls Sie die Gebühren erhöhen, muss der Kunde bzw. die Kundin der Erhöhung per Unterschrift zustimmen. Zusätzlich zu den festgelegten Beratungsgebühren stellt IBKR seine üblichen Provisionen in Rechnung.

Sämtliche Kundengebühren können Sie in der Kontoverwaltung unter Kunden verwalten > Gebühren > Konfigurieren festlegen.


Vorlagen für Kundengebühren

Sie können Gebührenstrukturen einzeln für jedes Kundenkonto anlegen oder sie in Form von Vorlagen abspeichern. Mit Ihrem Beraterkonto können Sie Gebühren für eines oder mehrere Kundenkonten festlegen oder Vorlagen für Gebührenstrukturen erstellen und diese den gewünschten Kundenkonten zuweisen. Mithilfe dieser Vorlagen können Sie problemlos verschiedene Gebührenstrukturen für mehrere Kundenkonten pflegen.

Für Berater/-innen, die gerade erst ein IBKR-Konto eröffnet haben, steht eine leere Kundengebührenvorlage zur Verfügung, die sie basierend auf ihrer eigenen Gebührenstruktur konfigurieren können. Für Berater/-innen mit einem bestehenden Konto wird die von ihnen bisher verwendete globale Gebührenstruktur nun zur Standardvorlage für Kundengebühren. Diese Standardvorlage können sie anpassen, aber nicht löschen.


Provisionen und Kundengebühren vom Berater-Masterkonto abbuchen

Sie können beim Konfigurieren der Gebühren für jedes Kundenkonto einzeln auswählen, dass die Kundengebühren von Ihrem Berater-Masterkonto abgebucht werden sollen. Falls der Saldo des Berater-Masterkontos zum Zeitpunkt des Gebühreneinzugs unter 1000 US-Dollar bzw. dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung liegt, werden die Gebühren vom Kundenkonto abgebucht.

Standardmäßig werden monatliche Mindestgebühren, Gebühren für Marktdaten- und Recherchedienste von den Kundenkonten abgebucht. Sie können jedoch für jedes Kundenkonto einzeln auswählen, dass diese Kosten stattdessen von Ihrem Masterkonto abgebucht werden. Falls der Saldo des Berater-Masterkontos zum Zeitpunkt des Gebühreneinzugs unter 1000 US-Dollar bzw. einem entsprechenden Betrag liegt, werden die Gebühren vom Kundenkonto abgebucht.


Gebühren auf Hedgefondsinvestments von Kundenkonten abbuchen

Als Berater/-in können Sie auch Gebühren auf den Betrag erheben, den Ihre Kundinnen und Kunden aktuell in Hedgefonds investiert haben, sofern diese an unserem Hedge Fund Capital Introduction Program (HFCIP) teilnehmen. Dieses Programm ist Teil unseres Anlegerportals. Falls Sie über die Hedgefonds-Anlegerseite (verfügbar über das Anlegerportal) bereits Anlagen für ein Kundenkonto getätigt haben, wird der in den Hedgefonds investierte Betrag automatisch für das Gebührenprogramm freigegeben.

Wenn ein Kunde bzw. eine Kundin in einen teilnehmenden Hedgefonds investiert, können Sie wie folgt Gebühren erheben: auf Basis eines auf das Jahr umgerechneten Prozentsatzes des Nettoliquidationswerts der aktuellen Hedgefondsanlage dieser Person und/oder auf Basis des prozentualen Gewinns/Verlusts der Kundenanlage in dem Fonds. Außerdem können Sie die Abbuchungsintervalle für die Gebühren festlegen (monatlich oder vierteljährlich). Ihre Kundinnen und Kunden müssen die Gebührenstruktur akzeptieren, indem sie ein Formular unterzeichnen.

Gebühren, die erstmals während einer laufenden Abrechnungsperiode eingegeben werden, werden ab dem Tag berechnet und erhoben, an dem die Gebührenvereinbarung bestätigt und in das System eingegeben wird. Gebühren, die während einer laufenden Abrechnungsperiode geändert werden, gelten ab Beginn der nächsten Monats- bzw. Quartalsperiode. Falls Sie das Abrechnungsintervall von monatlich auf vierteljährlich umstellen, wird diese Änderung mit Beginn des nächsten Kalenderquartals wirksam. Falls Sie das Abrechnungsintervall von vierteljährlich auf monatlich umstellen, wird diese Änderung zum Ende des laufenden Kalenderquartals wirksam.


Rückerstattung von Kundengebühren

Berater/-innen können Kundengebühren bis zu einer Höhe von 50 % der Rechnungssummen (netto abzüglich zuvor gewährter Rabatte) für die letzten 12 Monate an Kundenkonten zurückerstatten. Außerdem können sie anstehende Gebührenrückerstattungen ändern oder stornieren und sich Einzelheiten zu bereits bearbeiteten Erstattungen anzeigen lassen.


Mindestgebühren für Trade-Zuteilungen

Wir erheben eine Mindestgebühr auf US-Aktientransaktionen, die Berater/-innen auf ihre Kundenkonten verteilen. Sie können dabei auswählen, ob die Mindestgebühren für Allokationen dem Berater-Masterkonto oder dem Kundenkonto in Rechnung gestellt werden sollen. Standardmäßig werden die Mindestgebühren dem Kundenkonto in Rechnung gestellt, sofern keine explizite Gebührenregelung mit dem Kunden bzw. der Kundin besteht.

Es werden die folgenden Mindestgebühren pro Zuteilung erhoben:

  • Minimum bei Festpreis: Mindestgebühr (Handelswert × 0,0005, 1 USD)
  • Minimum bei gestaffelter Preisstruktur: Mindestgebühr (Handelswert × 0,0005, 0,35 USD)

Automatische Rechnungsstellung

Die von IBKR berechneten Beratungsgebühren werden dem Kundenkonto automatisch mittels einer Blankokundenvollmacht in Rechnung gestellt, wobei die folgenden Methoden in beliebiger Kombination verwendet werden können:


Anteil des Nettoliquidationswerts in Prozent

Eingegeben als auf das Jahr hochgerechneter Prozentsatz mit täglicher, monatlicher oder vierteljährlicher Anwendung.


Anteil des Nettoliquidationswerts in Prozent – Rechnungsstellung zum Monats-/Quartalsende

Die Gebühr zum Monats-/Quartalsende wird anhand des Nettoliquidationswerts zum Monats-/Quartalsende, dem Gebührensatz sowie der Anzahl an Geschäftstagen eines bestimmten monatlichen Zeitraums berechnet.

Die Kundenkonten werden entsprechend für die Anzahl an Geschäftstagen im jeweiligen Monat belastet, für den die Gebührenkonfiguration aktiviert wurde.

Kundenkonten werden nicht belastet, wenn Einlagen am letzten Geschäftstag des monatlichen Zeitraums ausgezahlt werden.

Die Gebühren werden am ersten US-Geschäftstag des Folgemonats erhoben.

Formel:
(Letzter Geschäftstag des Monats/NLV-Betrag für das Quartal × Gebührensatz) / (Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr / Anzahl an Gebührentagen)
- Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr ist festgelegt auf 252
- Bei der Anzahl an Gebührentagen handelt es sich um die Anzahl an Geschäftstagen in dem jeweiligen Monat, für den die Gebührenkonfiguration aktiviert wurde.


Mischgebühr

Geben Sie bis zu 5 separate Nettovermögenswertbereiche sowie einen auf das Jahr umgerechneten Gebühren-Prozentsatz für jeden Bereich ein.


Pauschalgebühr

Eingegeben als auf das Jahr umgerechneter Betrag mit täglicher, monatlicher oder vierteljährlicher Anwendung (verteilt auf 252 Tage).


Anteil des G&V in Prozent2

Ein fester Prozentsatz wird am Ende jedes Abrechnungszeitraums auf den Mark-to-Market-G&V (positiv oder negativ) angewendet. Änderungen des Prozentsatzes im Laufe einer Abrechnungsperiode werden ausschließlich für die zukünftige Anwendung und nicht rückwirkend wirksam. Das heißt, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode Änderungen vornehmen, wird diese Periode in zwei Abschnitte unterteilt, für die zwei verschiedene Gebühren gelten. Falls sich am Ende der Abrechnungsperiode bei der Berechnung der kumulierten Gebühren ein negativer Betrag ergibt, wird keine Gebühr abgebucht. Für diese Berechnung können zwei mögliche Zeiträume ausgewählt werden:

  1. Quartalsweise zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Die Gebühren werden jeweils 10 Tage nach Quartalsende abgebucht.
  2. Jährlich zum 31. Dezember. Die Gebühren werden jeweils 10 Tage nach Jahresende abgebucht.

Der maximale Prozentsatz des G&V, den Sie für einen der vorstehend genannten Zeiträume erheben können, beträgt 30 %.


Schwellenwert für die Performance-Gebühr

Berater/-innen können eine feste Zahl oder einen Index/Benchmark für die Performance-Gebühr verwenden. Diese Gebühr kann monatlich oder vierteljährlich ausgezahlt werden. Die Gebühr kann erst dann erhoben werden, wenn die Performance des Kundenkontos den Grenzwert für die Gebühr überschreitet. Es sei angemerkt, dass Performance-Gebühren und die damit verbundenen Grenzwerte ab dem Zeitpunkt erhoben werden, zu dem die Gebührenstruktur von der Kundin oder dem Kunden akzeptiert und von IBKR verarbeitet wurde. Die Gebühren und Grenzwerte können nicht rückwirkend angewendet werden.

Beispiel:

  • Statisch
    Die Gebührenregelung gilt ab 1. Juli. Der Berater legt eine jährliche Performance-Gebühr in Höhe von 20 % und einen Schwellenwert von 10 % fest. Falls die jährliche geldgewichtete Rendite des Kundenkontos kleiner oder gleich 10 % ist, erhält er gar keine Gebühr von diesem Kunden. Falls aber die Rendite für den abgerechneten Zeitraum bei 50 % liegt, erhält der Berater eine Performance-Gebühr in Höhe von 20 %. (20 % von (50 - 10 %)).
  • Benchmark
    Die Gebührenregelung gilt ab 1. Juli. Der Berater legt eine jährliche Performance-Gebühr in Höhe von 20 % fest und verwendet den S&P 500 als Benchmark. Angenommen, dass der S&P 500 für den abgerechneten Zeitraum eine Rendite von 10 % hatte, muss der Kunde keine Gebühr bezahlen, falls die jährliche geldgewichtete Rendite des Kundenkontos kleiner als oder gleich 10 % ist. Falls die Rendite des Kundenkontos für den abgerechneten Zeitraum bei 50 % liegt, erhält der Berater eine Performance-Gebühr in Höhe von 20 % für die Überschussrendite. (20 % von (50 - 10 %)).

High Water Marking

Wenn Sie als Berechnungsgrundlage für Kundengebühren einen Anteil des G&V in Prozent auswählen, können Sie das sogenannte High Water Marking für die Abrechnungsperiode anwenden, um verlustreiche Zeiträume in einem volatilen Marktumfeld auszugleichen. Die High Water Mark können Sie in der Kontoverwaltung auf der Seite Kundengebühren einrichten. Das High Water Marking bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Festlegen eines Rückblickszeitraums (z. B. Quartale oder Jahre, entsprechend dem gewählten Zeitraum in der Gebührenstruktur für den Anteil des G&V in Prozent): Das High Water Marking erfasst die kumulativen Verluste pro Abrechnungsperiode innerhalb des definierten Rückblickszeitraums. Wenn es Verluste in einer Abrechnungsperiode gab, werden diese zu den kumulierten Verlusten des Rückblickszeitraums addiert. Ein Gewinn innerhalb einer Rechnungsperiode reduziert die kumulierten Verluste. Berater/-innen können keine gewinnbasierte Gebühr in Rechnung stellen, solange ein kumulativer Verlust besteht. Der Standardwert für den Rückblickszeitraum ist null. Das High Water Marking wird ab dem Tag wirksam, an dem die bestätigte Kundenvereinbarung von uns bearbeitet wird.
  • Festlegen, ab welchem Datum das High Water Marking gelten soll.
  • Optional eine anteilsmäßige Verrechnung bei Ein- und Auszahlungen: Falls ein Kunde oder eine Kundin innerhalb einer Abrechnungsperiode Ein- oder Auszahlungen tätigt, kann der Verlust (G&V) für diese Periode anteilig verrechnet werden.
  • Optional können Sie das High Water Marking mit den Verlusten der vorangegangenen Periode beginnen, indem Sie den Verlustbetrag eingeben. Diese Verluste können auch in einem anderen Konto oder durch externe Beratungsdienste angefallen sein.

Gebühren pro gehandelter Einheit (Anteile, Kontrakte, %) – nach Währung/Anlageklasse
(d. h. Aktien, Optionen, Futures usw.)

Eine Gebühr pro gehandelter Einheit kann festgelegt werden als absoluter Aufschlag zuzüglich zur Standardprovision von IBKR oder als prozentualer Anteil der IBKR-Standardprovision oder als absoluter Gesamtbetrag (die IBKR-Standardprovisionen werden von diesem Betrag abgezogen). Die Option „Gebühren pro gehandelter Einheit“ ist NICHT für Personen mit Wohnsitz in den USA oder US-Schutzgebieten verfügbar. Hiervon ausgenommen sind US-amerikanische, für den Rohstoffhandel registrierte Berater/-innen, denen die Verwendung einer Gebührenstruktur auf Pro-Trade-Basis für Futures gestattet ist. Weitere Einzelheiten zu Gebühren pro gehandelter Einheit finden Sie auf der Seite Broker-Kundenaufschläge.

Siehe die konkreten Beispiele zur automatischen Rechnungsstellung.

Benachrichtigungen zu Gebührenrechnungen versenden

Wenn Sie eine der automatischen Gebührenberechnungsmethoden von IBKR nutzen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Compliance-Pflichten zu erfüllen. Zu diesem Zweck können wir Ihren Kundinnen und Kunden Rechnungen mit allen Details zu den automatisch berechneten und eingezogenen Beratungsgebühren zusenden, wenn die tatsächliche Abbuchung dieser Gebühren erfolgt. In diesen Benachrichtigungen informieren wir auch über die verwendete Gebühren-Berechnungsmethode sowie über die Gebührensumme und den abgedeckten Gebührenzeitraum.

Bestimmte staatliche „Verwahrungsregeln” erfordern, dass Berater/-innen oder deren Broker diese Rechnungen an alle Kundinnen und Kunden senden, die sich für eine automatische Abrechnung von Beratungsggebühren entschieden haben. (Sie müssen diese Rechnungen ggf. auch dann versenden, wenn Sie gemäß den Verwahrregeln der SEC oder Ihres Bundesstaates aus anderen Gründen für die Verwahrung verantwortlich sind.) Bitte überprüfen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten bundesstaatlichen (oder SEC-)Vorschriften, um zu bestimmen, ob IBKR diese Rechnungen für Sie an Ihre Kundschaft senden soll.

Im Advisor Portal können Sie festlegen, wie wir diese Benachrichtigungen an Ihre gesamte Kundenbasis versenden sollen: per E-Mail oder über das Mitteilungscenter. Sie können auch festlegen, dass keine Benachrichtigungen gesendet werden sollen. Bitte beachten Sie, dass in den USA registrierte Berater/-innen im Rahmen des Antragsverfahrens standardmäßig hierfür angemeldet werden. Für alle anderen Berater/-innen gilt: Die Kundenmitteilungen werden NICHT automatisch versendet. Sie müssen IBKR damit (über das Advisor Portal) beauftragen. Ungeachtet dessen, ob Sie sich für diese automatischen Rechnungen anmelden, werden alle Beratungsgebühren, die über IBKR abgewickelt werden, auf den Kontoauszügen der Kundenkonten angezeigt.

Elektronische Rechnungen

Berater/-innen können elektronische Rechnungen im Portal unter Rechnungsstellung einreichen (Verwaltung & Tools > Gebühren & Rechnungsstellung > Rechnungsstellung). Bevor Sie Gebührenrechnungen für Kundenkonten einreichen können, müssen Sie zunächst die automatische Rechnungsstellung für die monatliche/vierteljährliche Rechnungsstellung für alle Konten im Portal unter Kundengebühren konfigurieren einstellen (Verwaltung & Tools > Gebühren & Rechnungsstellung > Gebühren > Kundengebühren konfigurieren).

Sie müssen für die Kundin oder den Kunden den maximalen Prozentsatz des Nettoinventarwerts angeben, der monatlich oder vierteljährlich als Beratungsgebühr abgezogen werden kann. Die Kundin bzw. der Kunde muss dieses Limit anschließend bestätigen.

Sie berechnen dann die Gebührenhöhe und übermitteln für jedes Kundenkonto innerhalb des festgelegten Zeitraums eine elektronische Rechnung bis zur Höhe des festgelegten Limits. Der Rechnungsbetrag wird wiederum bis zum festgelegten Limit automatisch vom Kundenkonto auf das Beraterkonto überwiesen.

Rechnungen, die vor 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, übermittelt werden, werden von IBKR am selben Tag (nachts in den USA) bearbeitet und sind auf den Kontoauszügen des gleichen Tages zu finden. Rechnungen, die IBKR nach 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, erreichen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Sie können Rechnungen für bis zu zehn Personen gleichzeitig übermitteln, aber nur eine Rechnung pro Kundenkonto am Tag.

Sie können auch eine .csv-Datei (kommagetrennte Werte) hochladen, die mehrere Kundenrechnungen enthält. Die .csv-Datei muss Felder für folgende Angaben enthalten:

  • Kundenkontonummer
  • Betrag (in der Basiswährung des Kundenkontos)
  • Kontonummer des Money Managers (nur falls die Rechnung von einem Money Manager beglichen werden muss)
  • Memo (dieses Feld ist optional)

Festlegen prozentualer Deckelungsbeträge bei Rechnungen

Wenn Sie Kundengebühren konfigurieren oder eine Vorlage für Kundengebühren erstellen, müssen Sie ein Höchstlimit für die Rechnungsstellung angeben, das als prozentualer Anteil des Nettoinventarwerts des Kundenkontos festgelegt wird. Sie können Gebühren auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis erheben.

Die verwendbaren Gebühren werden wie folgt ermittelt: Wir sehen uns den vorangegangenen Zeitraum an, um den von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden für den aktuellen Zeitraum akzeptierten Gebührenbetrag zu berechnen.

Zur Berechnung des Limits multiplizieren wir am Ende jedes Geschäftstags des vorangegangenen Zeitraums (Monat oder Quartal) den jährlichen Prozentsatz mit Ihrem Kontowert und teilen diesen Betrag durch die durchschnittliche Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr. Die Summe der täglichen Werte des vorangegangenen Zeitraums machen den Höchstbetrag aus, den Sie für den aktuellen Zeitraum berechnen können.

(Gebührendeckelung in % × Schluss-NAV des Kundenkontos) / 252,
wobei 252 der durchschnittlichen Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr entspricht.

Beispiele:

  • Falls Sie eine neue monatliche prozentuale Gebührendeckelung am 1. Juli konfigurieren, können Sie erst am 1. August wieder eine Rechnung stellen. Das Gebührenlimit im August basiert auf dem prozentualen Deckelungsbetrag, den Sie im Juli festgelegt haben.
  • Falls für ein Kundenkonto ein prozentualer Deckelungsbetrag auf Monatsbasis konfiguriert wurde und Sie sich im Portal anmelden, um eine Kundenrechnung für April zu versenden, wird der zulässige Gebührenbetrag auf Basis des täglichen Nettoinvetarwerts (NAV, net asset value) des Kundenkontos im Monat März ermittelt. Sie können mehrere Rechnungen übermitteln, aber der Gesamtbetrag darf das Limit für den relevanten Zeitraum nicht überschreiten.

Grenzbeträge für die Rechnungsstellung bei Neukunden:

Stellen Sie neuen Kundinnen und Kunden für einen begrenzten Zeitraum nach der Kontoeröffnung oder ersten Einzahlung eine Rechnung aus, die auf dem Kundenkontowert zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung basiert. Rechnungen können innerhalb von 30 Tagen, nachdem ein neues Konto mit monatlicher Rechnungsstellung eröffnet oder nachdem zum ersten Mal Guthaben eingezahlt wurde, bzw. 90 Tage, nachdem ein neues Konto mit vierteljährlicher Rechnungsstellung eröffnet oder nachdem zum ersten Mal Guthaben eingezahlt wurde, eingereicht werden.

  • Um den Gebührensatz für eine Periode zu ermitteln, wird die folgende Formel angewendet: Die Gebühr geteilt durch die Anzahl an Zahlungsperioden pro Jahr (12 = monatlich, 4 = vierteljährlich).
  • Multiplizieren Sie die Gebühr für die Zahlungsperiode mit dem Kontowert.

Nach diesen Übergangsfristen gilt unsere standardmäßige Rechnungsstellungsstruktur.

HINWEIS: Die Grundgebühr wird einmal pro Order erhoben – bis zu einem Maximum von 3 %. Nach den Übergangsfristen gelten die konfigurierten Grenzwerte.

Hinweise:

  1. Viele Bundesstaaten schreiben eine Registrierung vor, wenn Berater/-innen für Dienste bezahlt werden. Manche Staaten zeigen sich kulant bei einer geringen Anzahl an zahlenden Kundinnen und Kunden. Die Regeln variieren je nach Bundesstaat. Beispielsweise hat uns der Bundesstaat Nevada darüber informiert, dass in Nevada wohnhafte Personen als Anlageberater/-in gemäß NRS 90.330 lizenziert sein müssen, um an diesem Programm teilnehmen zu können. Sie sind dazu verpflichtet, die Vorschriften Ihres Bundesstaates und Ihrer Kundschaft zu überprüfen, um herauszufinden, ob eine Registrierung erforderlich ist.
  2. Zur Berechnung von Performance-Gebühren wird der G&V von Devisen-Transaktionen nur an den Tagen einbezogen, an denen die Position entweder eröffnet oder geschlossen wurde. Auswirkungen von Wechselkursschwankungen zwischen diesen Daten werden nicht berücksichtigt. Am Tag der Positionseröffnung oder -schließung wird der G&V auf Basis der Differenz zwischen dem Ausführungskurs und dem Wechselkurs am Ende des Tages berechnet.
  • Berateraufschläge sind auf das Dreifache der IBKR-Provision begrenzt, falls der Kundenkontosaldo weniger als 25.000 USD beträgt.
  • Von Kundenkonten mit einem Saldo unter 3.000 USD werden keine Beratungsgebühren abgebucht.
  • Die automatische Rechnungsverarbeitung findet an US-Geschäftstagen statt.
  • Falls Sie sich dazu entscheiden, Beratungsgebühren per automatischer Rechnungsstellungsoption zu bezahlen, wird IBKR den Gebührenbetrag während des Abrechnungszeitraumes berechnen und bereithalten. So können Berater/-innen ausstehende Gebühren auch dann von einem Konto erheben, wenn die Beratungsdienstleistungen im Verlauf eines Abrechnungszeitraums gekündigt wurden.
  • Gebührenkonfigurationsanfragen, bei denen die Kundengenehmigung noch aussteht, sind nicht in Kraft und verfallen 90 Tage nach Erstellung. Um eine abgelaufene Gebührenkonfiguration wiederherzustellen, können Sie die Anfrage erneut eingeben und anschließend die Kundengenehmigung einholen, woraufhin sie erneut angewendet wird.