Berater/-innen1 können erbrachte Dienstleistungen mittels dreier Methoden in Rechnung stellen: per automatischer Rechnungsstellung, elektronischer Rechnung oder Direktabrechnung. Die Beratungsgebühren werden bei der Eröffnung des Kundenkontos festgelegt. Über die Kontoverwaltung können Sie die Gebühren jedoch jederzeit anpassen. Falls Sie die Gebühren erhöhen, muss der Kunde bzw. die Kundin der Erhöhung per Unterschrift zustimmen. Zusätzlich zu den festgelegten Beratungsgebühren stellt IBKR seine üblichen Provisionen in Rechnung.
Sämtliche Kundengebühren können Sie in der Kontoverwaltung unter Kunden verwalten > Gebühren > Konfigurieren festlegen.
Vorlagen für Kundengebühren
Sie können Gebührenstrukturen einzeln für jedes Kundenkonto anlegen oder sie in Form von Vorlagen abspeichern. Mit Ihrem Beraterkonto können Sie Gebühren für eines oder mehrere Kundenkonten festlegen oder Vorlagen für Gebührenstrukturen erstellen und diese den gewünschten Kundenkonten zuweisen. Mithilfe dieser Vorlagen können Sie problemlos verschiedene Gebührenstrukturen für mehrere Kundenkonten pflegen.
Für Berater/-innen, die gerade erst ein IBKR-Konto eröffnet haben, steht eine leere Kundengebührenvorlage zur Verfügung, die sie basierend auf ihrer eigenen Gebührenstruktur konfigurieren können. Für Berater/-innen mit einem bestehenden Konto wird die von ihnen bisher verwendete globale Gebührenstruktur nun zur Standardvorlage für Kundengebühren. Diese Standardvorlage können sie anpassen, aber nicht löschen.
Provisionen und Kundengebühren vom Berater-Masterkonto abbuchen
Sie können beim Konfigurieren der Gebühren für jedes Kundenkonto einzeln auswählen, dass die Kundengebühren von Ihrem Berater-Masterkonto abgebucht werden sollen. Falls der Saldo des Berater-Masterkontos zum Zeitpunkt des Gebühreneinzugs unter 1000 US-Dollar bzw. dem entsprechenden Betrag in einer anderen Währung liegt, werden die Gebühren vom Kundenkonto abgebucht.
Standardmäßig werden monatliche Mindestgebühren, Gebühren für Marktdaten- und Recherchedienste von den Kundenkonten abgebucht. Sie können jedoch für jedes Kundenkonto einzeln auswählen, dass diese Kosten stattdessen von Ihrem Masterkonto abgebucht werden. Falls der Saldo des Berater-Masterkontos zum Zeitpunkt des Gebühreneinzugs unter 1000 US-Dollar bzw. einem entsprechenden Betrag liegt, werden die Gebühren vom Kundenkonto abgebucht.
Gebühren auf Hedgefondsinvestments von Kundenkonten abbuchen
Als Berater/-in können Sie auch Gebühren auf den Betrag erheben, den Ihre Kundinnen und Kunden aktuell in Hedgefonds investiert haben, sofern diese an unserem Hedge Fund Capital Introduction Program (HFCIP) teilnehmen. Dieses Programm ist Teil unseres Anlegerportals. Falls Sie über die Hedgefonds-Anlegerseite (verfügbar über das Anlegerportal) bereits Anlagen für ein Kundenkonto getätigt haben, wird der in den Hedgefonds investierte Betrag automatisch für das Gebührenprogramm freigegeben.
Wenn ein Kunde bzw. eine Kundin in einen teilnehmenden Hedgefonds investiert, können Sie wie folgt Gebühren erheben: auf Basis eines auf das Jahr umgerechneten Prozentsatzes des Nettoliquidationswerts der aktuellen Hedgefondsanlage dieser Person und/oder auf Basis des prozentualen Gewinns/Verlusts der Kundenanlage in dem Fonds. Außerdem können Sie die Abbuchungsintervalle für die Gebühren festlegen (monatlich oder vierteljährlich). Ihre Kundinnen und Kunden müssen die Gebührenstruktur akzeptieren, indem sie ein Formular unterzeichnen.
Gebühren, die erstmals während einer laufenden Abrechnungsperiode eingegeben werden, werden ab dem Tag berechnet und erhoben, an dem die Gebührenvereinbarung bestätigt und in das System eingegeben wird. Gebühren, die während einer laufenden Abrechnungsperiode geändert werden, gelten ab Beginn der nächsten Monats- bzw. Quartalsperiode. Falls Sie das Abrechnungsintervall von monatlich auf vierteljährlich umstellen, wird diese Änderung mit Beginn des nächsten Kalenderquartals wirksam. Falls Sie das Abrechnungsintervall von vierteljährlich auf monatlich umstellen, wird diese Änderung zum Ende des laufenden Kalenderquartals wirksam.
Rückerstattung von Kundengebühren
Berater/-innen können Kundengebühren bis zu einer Höhe von 50 % der Rechnungssummen (netto abzüglich zuvor gewährter Rabatte) für die letzten 12 Monate an Kundenkonten zurückerstatten. Außerdem können sie anstehende Gebührenrückerstattungen ändern oder stornieren und sich Einzelheiten zu bereits bearbeiteten Erstattungen anzeigen lassen.
Mindestgebühren für Trade-Zuteilungen
Wir erheben eine Mindestgebühr auf US-Aktientransaktionen, die Berater/-innen auf ihre Kundenkonten verteilen. Sie können dabei auswählen, ob die Mindestgebühren für Allokationen dem Berater-Masterkonto oder dem Kundenkonto in Rechnung gestellt werden sollen. Standardmäßig werden die Mindestgebühren dem Kundenkonto in Rechnung gestellt, sofern keine explizite Gebührenregelung mit dem Kunden bzw. der Kundin besteht.
Es werden die folgenden Mindestgebühren pro Zuteilung erhoben:
Die von IBKR berechneten Beratungsgebühren werden dem Kundenkonto automatisch mittels einer Blankokundenvollmacht in Rechnung gestellt, wobei die folgenden Methoden in beliebiger Kombination verwendet werden können:
Anteil des Nettoliquidationswerts in Prozent
Eingegeben als auf das Jahr hochgerechneter Prozentsatz mit täglicher, monatlicher oder vierteljährlicher Anwendung.
Anteil des Nettoliquidationswerts in Prozent – Rechnungsstellung zum Monats-/Quartalsende
Die Gebühr zum Monats-/Quartalsende wird anhand des Nettoliquidationswerts zum Monats-/Quartalsende, dem Gebührensatz sowie der Anzahl an Geschäftstagen eines bestimmten monatlichen Zeitraums berechnet.
Die Kundenkonten werden entsprechend für die Anzahl an Geschäftstagen im jeweiligen Monat belastet, für den die Gebührenkonfiguration aktiviert wurde.
Kundenkonten werden nicht belastet, wenn Einlagen am letzten Geschäftstag des monatlichen Zeitraums ausgezahlt werden.
Die Gebühren werden am ersten US-Geschäftstag des Folgemonats erhoben.
Formel:
(Letzter Geschäftstag des Monats/NLV-Betrag für das Quartal × Gebührensatz) / (Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr / Anzahl an Gebührentagen)
- Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr ist festgelegt auf 252
- Bei der Anzahl an Gebührentagen handelt es sich um die Anzahl an Geschäftstagen in dem jeweiligen Monat, für den die Gebührenkonfiguration aktiviert wurde.
Mischgebühr
Geben Sie bis zu 5 separate Nettovermögenswertbereiche sowie einen auf das Jahr umgerechneten Gebühren-Prozentsatz für jeden Bereich ein.
Pauschalgebühr
Eingegeben als auf das Jahr umgerechneter Betrag mit täglicher, monatlicher oder vierteljährlicher Anwendung (verteilt auf 252 Tage).
Anteil des G&V in Prozent2
Ein fester Prozentsatz wird am Ende jedes Abrechnungszeitraums auf den Mark-to-Market-G&V (positiv oder negativ) angewendet. Änderungen des Prozentsatzes im Laufe einer Abrechnungsperiode werden ausschließlich für die zukünftige Anwendung und nicht rückwirkend wirksam. Das heißt, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode Änderungen vornehmen, wird diese Periode in zwei Abschnitte unterteilt, für die zwei verschiedene Gebühren gelten. Falls sich am Ende der Abrechnungsperiode bei der Berechnung der kumulierten Gebühren ein negativer Betrag ergibt, wird keine Gebühr abgebucht. Für diese Berechnung können zwei mögliche Zeiträume ausgewählt werden:
Der maximale Prozentsatz des G&V, den Sie für einen der vorstehend genannten Zeiträume erheben können, beträgt 30 %.
Schwellenwert für die Performance-Gebühr
Berater/-innen können eine feste Zahl oder einen Index/Benchmark für die Performance-Gebühr verwenden. Diese Gebühr kann monatlich oder vierteljährlich ausgezahlt werden. Die Gebühr kann erst dann erhoben werden, wenn die Performance des Kundenkontos den Grenzwert für die Gebühr überschreitet. Es sei angemerkt, dass Performance-Gebühren und die damit verbundenen Grenzwerte ab dem Zeitpunkt erhoben werden, zu dem die Gebührenstruktur von der Kundin oder dem Kunden akzeptiert und von IBKR verarbeitet wurde. Die Gebühren und Grenzwerte können nicht rückwirkend angewendet werden.
Beispiel:
High Water Marking
Wenn Sie als Berechnungsgrundlage für Kundengebühren einen Anteil des G&V in Prozent auswählen, können Sie das sogenannte High Water Marking für die Abrechnungsperiode anwenden, um verlustreiche Zeiträume in einem volatilen Marktumfeld auszugleichen. Die High Water Mark können Sie in der Kontoverwaltung auf der Seite Kundengebühren einrichten. Das High Water Marking bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Gebühren pro gehandelter Einheit (Anteile, Kontrakte, %) – nach Währung/Anlageklasse
(d. h. Aktien, Optionen, Futures usw.)
Eine Gebühr pro gehandelter Einheit kann festgelegt werden als absoluter Aufschlag zuzüglich zur Standardprovision von IBKR oder als prozentualer Anteil der IBKR-Standardprovision oder als absoluter Gesamtbetrag (die IBKR-Standardprovisionen werden von diesem Betrag abgezogen). Die Option „Gebühren pro gehandelter Einheit“ ist NICHT für Personen mit Wohnsitz in den USA oder US-Schutzgebieten verfügbar. Hiervon ausgenommen sind US-amerikanische, für den Rohstoffhandel registrierte Berater/-innen, denen die Verwendung einer Gebührenstruktur auf Pro-Trade-Basis für Futures gestattet ist. Weitere Einzelheiten zu Gebühren pro gehandelter Einheit finden Sie auf der Seite Broker-Kundenaufschläge.
Siehe die konkreten Beispiele zur automatischen Rechnungsstellung.
Benachrichtigungen zu Gebührenrechnungen versenden
Wenn Sie eine der automatischen Gebührenberechnungsmethoden von IBKR nutzen, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Compliance-Pflichten zu erfüllen. Zu diesem Zweck können wir Ihren Kundinnen und Kunden Rechnungen mit allen Details zu den automatisch berechneten und eingezogenen Beratungsgebühren zusenden, wenn die tatsächliche Abbuchung dieser Gebühren erfolgt. In diesen Benachrichtigungen informieren wir auch über die verwendete Gebühren-Berechnungsmethode sowie über die Gebührensumme und den abgedeckten Gebührenzeitraum.
Bestimmte staatliche „Verwahrungsregeln” erfordern, dass Berater/-innen oder deren Broker diese Rechnungen an alle Kundinnen und Kunden senden, die sich für eine automatische Abrechnung von Beratungsggebühren entschieden haben. (Sie müssen diese Rechnungen ggf. auch dann versenden, wenn Sie gemäß den Verwahrregeln der SEC oder Ihres Bundesstaates aus anderen Gründen für die Verwahrung verantwortlich sind.) Bitte überprüfen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten bundesstaatlichen (oder SEC-)Vorschriften, um zu bestimmen, ob IBKR diese Rechnungen für Sie an Ihre Kundschaft senden soll.
Im Advisor Portal können Sie festlegen, wie wir diese Benachrichtigungen an Ihre gesamte Kundenbasis versenden sollen: per E-Mail oder über das Mitteilungscenter. Sie können auch festlegen, dass keine Benachrichtigungen gesendet werden sollen. Bitte beachten Sie, dass in den USA registrierte Berater/-innen im Rahmen des Antragsverfahrens standardmäßig hierfür angemeldet werden. Für alle anderen Berater/-innen gilt: Die Kundenmitteilungen werden NICHT automatisch versendet. Sie müssen IBKR damit (über das Advisor Portal) beauftragen. Ungeachtet dessen, ob Sie sich für diese automatischen Rechnungen anmelden, werden alle Beratungsgebühren, die über IBKR abgewickelt werden, auf den Kontoauszügen der Kundenkonten angezeigt.
Berater/-innen können elektronische Rechnungen im Portal unter Rechnungsstellung einreichen (Verwaltung & Tools > Gebühren & Rechnungsstellung > Rechnungsstellung). Bevor Sie Gebührenrechnungen für Kundenkonten einreichen können, müssen Sie zunächst die automatische Rechnungsstellung für die monatliche/vierteljährliche Rechnungsstellung für alle Konten im Portal unter Kundengebühren konfigurieren einstellen (Verwaltung & Tools > Gebühren & Rechnungsstellung > Gebühren > Kundengebühren konfigurieren).
Sie müssen für die Kundin oder den Kunden den maximalen Prozentsatz des Nettoinventarwerts angeben, der monatlich oder vierteljährlich als Beratungsgebühr abgezogen werden kann. Die Kundin bzw. der Kunde muss dieses Limit anschließend bestätigen.
Sie berechnen dann die Gebührenhöhe und übermitteln für jedes Kundenkonto innerhalb des festgelegten Zeitraums eine elektronische Rechnung bis zur Höhe des festgelegten Limits. Der Rechnungsbetrag wird wiederum bis zum festgelegten Limit automatisch vom Kundenkonto auf das Beraterkonto überwiesen.
Rechnungen, die vor 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, übermittelt werden, werden von IBKR am selben Tag (nachts in den USA) bearbeitet und sind auf den Kontoauszügen des gleichen Tages zu finden. Rechnungen, die IBKR nach 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, erreichen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Sie können Rechnungen für bis zu zehn Personen gleichzeitig übermitteln, aber nur eine Rechnung pro Kundenkonto am Tag.
Sie können auch eine .csv-Datei (kommagetrennte Werte) hochladen, die mehrere Kundenrechnungen enthält. Die .csv-Datei muss Felder für folgende Angaben enthalten:
Festlegen prozentualer Deckelungsbeträge bei Rechnungen
Wenn Sie Kundengebühren konfigurieren oder eine Vorlage für Kundengebühren erstellen, müssen Sie ein Höchstlimit für die Rechnungsstellung angeben, das als prozentualer Anteil des Nettoinventarwerts des Kundenkontos festgelegt wird. Sie können Gebühren auf monatlicher oder vierteljährlicher Basis erheben.
Die verwendbaren Gebühren werden wie folgt ermittelt: Wir sehen uns den vorangegangenen Zeitraum an, um den von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden für den aktuellen Zeitraum akzeptierten Gebührenbetrag zu berechnen.
Zur Berechnung des Limits multiplizieren wir am Ende jedes Geschäftstags des vorangegangenen Zeitraums (Monat oder Quartal) den jährlichen Prozentsatz mit Ihrem Kontowert und teilen diesen Betrag durch die durchschnittliche Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr. Die Summe der täglichen Werte des vorangegangenen Zeitraums machen den Höchstbetrag aus, den Sie für den aktuellen Zeitraum berechnen können.
(Gebührendeckelung in % × Schluss-NAV des Kundenkontos) / 252,
wobei 252 der durchschnittlichen Anzahl an Geschäftstagen pro Jahr entspricht.
Beispiele:
Grenzbeträge für die Rechnungsstellung bei Neukunden:
Stellen Sie neuen Kundinnen und Kunden für einen begrenzten Zeitraum nach der Kontoeröffnung oder ersten Einzahlung eine Rechnung aus, die auf dem Kundenkontowert zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung basiert. Rechnungen können innerhalb von 30 Tagen, nachdem ein neues Konto mit monatlicher Rechnungsstellung eröffnet oder nachdem zum ersten Mal Guthaben eingezahlt wurde, bzw. 90 Tage, nachdem ein neues Konto mit vierteljährlicher Rechnungsstellung eröffnet oder nachdem zum ersten Mal Guthaben eingezahlt wurde, eingereicht werden.
Nach diesen Übergangsfristen gilt unsere standardmäßige Rechnungsstellungsstruktur.
HINWEIS: Die Grundgebühr wird einmal pro Order erhoben – bis zu einem Maximum von 3 %. Nach den Übergangsfristen gelten die konfigurierten Grenzwerte.
Hinweise: