Interactive Brokers (IBKR) verpflichtet sich dazu, allen Besucher/-innen einen barrierefreien und benutzerfreundlichen Zugang zu seinen Websites und mobilen Anwendungen zu ermöglichen – einschließlich aller Besucher/-innen mit Behinderung.
Im Rahmen dieser Verpflichtung hat IBKR angemessene Maßnahmen ergriffen, um die Anforderungen der Europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2019/882) zu erfüllen. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass IBKR und andere Dienstleister die zu erwartende Nutzung ihrer Services durch Personen mit Behinderungen wie folgt erleichtern:
- Inhalte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt;
- sie sind in verständlicher Weise dargestellt;
- sie werden den Verbrauchern auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können;
- der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die in unterschiedlicher Art dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können;
- sie werden in einer Schriftart mit angemessener Größe und mit geeigneter Form unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Nutzungskontexts und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbaren Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt;
- es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente nicht textlichen Inhalts enthalten sind;
- die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen sind auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet;
- Webseiten, einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein;
- Im Fall der Verfügbarkeit von Unterstützungsdiensten wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste müssen diese die Informationen über die Barrierefreiheit und Kompatibilität der Dienstleistungen mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln darstellen;
- Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein; und
- Es muss gewährleistet werden, dass Inhalte verständlich sind, ohne dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 (obere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats überschreitet.
IBKR ist ein automatisierter, globaler, elektronischer Broker, der seinen Kundinnen und Kunden Zugang zu mehr als 160 Börsen weltweit ermöglicht und ihnen zudem schnelle Ausführungen zu geringen Gebühren anbietet. Diese Dienste sind über die folgenden Plattformen verfügbar, die gemäß der Norm EN 301 549 gestaltet und gepflegt werden, um ihre Barrierefreiheit zu gewährleisten:
- IBKR-Website;
- IBKR Client Portal;
- IBKR Global Trader; und
- IBKR Mobile.
IBKR überwacht und überprüft regelmäßig die eigenen Dienste und Plattformen, um sicherzustellen, dass sie gemäß EN 301 459 für Kundinnen und Kunden barrierefrei bleiben.
Falls Sie bei der Nutzung unserer Dienste ein Problem bemerken, dass möglicherweise eine Einschränkung der Barrierefreiheit darstellen könnte, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst.